Welche Vorteile bietet Bollé Safety für den Augenschutz und die Augenkorrektur Ihrer Mitarbeiter?

 

Die technische Leistung unserer Schutzbrillen übertrifft die Normenanforderungen und bietet den Augen Ihrer Mitarbeiter höchste Sicherheit. Tragekomfort und Design unserer Gläser und Gestelle sind so konzipiert, dass sie Ihnen eine optimale Sicht ermöglichen und Sie sie gerne tragen.

Wir bieten Ihnen nicht nur die von unseren Produkten gewährleistete Sicherheit, sondern unterstützen Sie auch bei der Wahl des angemessenen Schutzes jedes Mitarbeiters. 

Welche Norm? Welches Material? Welche Tönung? 

Dieser Leitfaden hilft Ihnen bei der Wahl des Produkts, das Sie brauchen. 

Dank dem hochwertigen Schutz, der gern getragen wird, und einem vereinfachten Bestellverfahren sowie der Beratung der Optiker ist Bollé Safety eine strategische Wahl bei der erfolgreichen Umsetzung Ihrer GSU-Politik.

Welche gesetzlichen Verpflichtungen haben Sie als Arbeitgeber?

 

PSA-BESTIMMUNGEN

Die Augen müssen unbedingt geschützt werden. 
Aus diesem Grunde schreiben die Europäische PSA-Verordnung (EU) 2016/425. Gesichtsschutz vor bei:

  • Schweiß-, Schleif- und Schneidarbeiten
  • Bohr- und Meisselarbeiten
  • Steinmetzarbeiten und Steinbearbeitung
  • Handhabung von Bolzenschussgeräten
  • Verwendung von Zerspanungsmaschinen, die bei der Materialverarbeitung kurze Späne produzieren
  • Stanzarbeiten
  • Entfernen und Zersplitterung von Scherben
  • Arbeiten mit einem Strahl, der körnige Schleifstoffe versprüht
  • Handhabung von Säuren und Laugen, 
  • von Desinfektionsmitteln und scharfen Reinigungsmitteln
  • Handhabung von Vorrichtungen mit Flüssigkeitsstrahl
  • Handhabung von Schmelzmassen und bei Aufenthalt in ihrer Nähe
  • Arbeit bei Strahlungshitze
  • Arbeiten mit Laser

WELCHE VERPFLICHTNGEN HABEN DIE UNTERNEHMEN

  • Erfassung aller Risiken am Arbeitsplatz und Einschätzung der Gefahrenstufe 
  • Beseitigung des Risikos, Einführung von kollektiven Schutzausrüstungen und wenn dies nicht möglich oder ausreichend ist, von persönlichen Schutzausrüstungen
  • Hinzuziehung des Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • Wahl der für die bestehenden Risiken geeigneten PSA und die Überprüfung dieser Wahl
  • Information der Angestellten über die Risiken, die Einsatzbedingungen der PSA und die Anweisungen
  • Ausbildung und Schulung der Mitarbeiter in der Nutzung von PSA
  • Kostenlose und individuelle Bereitstellung von erforderlichen PSA für die Mitarbeiter
  • Überwachung ihrer tatsächlichen Nutzung
  • Erhaltung der PSA im vorschriftsgemäßem Zustand
  • Regelmäßige Überprüfung bestimmter PSA

WELCHE VERPFLICHTUNGEN HABEN DIE ANGESTELLTEN

Die Verpflichtungen der Angestellten ergeben sich aus der Betriebsordnung, die von der Arbeitsaufsichtsbehörde genehmigt wurde und als praktische und für das Unternehmen geeignete Umsetzung des Arbeitsgesetzbuches betrachtet wird.

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